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LAG Hessen, 19.07.2001 - 3 Sa 1579/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- RA Kotz
Kündigung bei tarifvertraglicher Unkündbarkeit
Verfahrensgang
- ArbG Wetzlar, 07.09.2000 - 2 Ca 83/00
- LAG Hessen, 19.07.2001 - 3 Sa 1579/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 474/83
Außerordentliche Kündigung eines ordentlich unkündbaren Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2001 - 3 Sa 1579/00
Dementsprechend sind die Anforderungen an eine Kündigung aus wichtigem Grund besonders hoch, weil eine langfristige Bindung auch aus wichtigem Grund nicht allzu leicht gelöst werden soll (…vgl. BAG, Amtl. Sammlung Band 2, S. 214; NZA 1985, S. 426; BAG AP Nr. 143 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 13.04.2000, Az.: 2 AZR 259/99, S. 9).Dabei ist nämlich auf die tatsächliche künftige Vertragsbindung der Parteien abzustellen und die Einmaligkeit des Vorfalls vom 09.02.2000 zu berücksichtigen (vgl. BAG NZA 1985, S. 426, 427).
- BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Hessen, 19.07.2001 - 3 Sa 1579/00
Dementsprechend sind die Anforderungen an eine Kündigung aus wichtigem Grund besonders hoch, weil eine langfristige Bindung auch aus wichtigem Grund nicht allzu leicht gelöst werden soll (…vgl. BAG, Amtl. Sammlung Band 2, S. 214;… NZA 1985, S. 426; BAG AP Nr. 143 zu § 626 BGB; BAG Urteil vom 13.04.2000, Az.: 2 AZR 259/99, S. 9).
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.2003 - 5 Sa 565/02
Berechnungsgrundlage des Urlaubsentgelts
Einem derartigen Beweisantritt ist nicht nachzugehen (BAG vom 15.12.1999 NZA 2000, 48 - dort bei a) aa) - vgl. auch Hessisches LAG vom 19.07.2001 - 3 Sa 1579/00 - sowie den richterlichen Hinweis im Schreiben vom 05.11.2002 - 5 Sa 565/02 -, Bl. 569 d.A.).